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Anmeldung und
Bestätigung.
Mit der
Anmeldung, die schriftlich, erfolgen
muß, bietet
der Reisegast
afrika-afrika-afrika den Abschluss eines Reisevertrages auf der
Grundlage der
Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben verbindlich an.
Sie erfolgt durch Sie,
auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung
Sie
jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung
übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
uns zustande.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung; sofern Sie nicht
bereits bei
Anmeldung
einen Computerausdruck erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich zu.
Nur bei
Leistungsänderung möglich: Weicht der Inhalt der Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10
Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes
zustande, wenn Sie uns
innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein
Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
Bezahlung
100 %
Reisepreis, davon:
15 % des
Reisepreises bzw. den ausgewiesenen Betrag auf der
Anmeldebestätigung:
innerhalb 10
Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung.
65 % des
Reisepreises: 15 Tage vor Reisebeginn.
20 % des
Reisepreises: vor Ort in Südafrika, zur Halbzeit
der gesamten Reisedauer.
Ohne
vollständige Begleichung der 80 % des Reisepreises besteht kein
Anspruch auf
Inanspruchnahme der Reiseleistung vor Ort in Südafrika bzw. bei
Nichtbegleichung der
restlichen 20 %, obliegt es afrika-afrika-afrika die
Leistungsverpflichtung gemäßAuftragsbestätigung zu Ende zu führen.
Reiseprogramm
und Leistungen
Die
Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der
Leistungsbeschreibung sowie dem
Inhalt der Anmeldebestätigung. Änderungen, mündliche
Vereinbarungen und
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Haftung -
Flüge/Fluggesellschaften
Linien-/Fluggesellschaften erbringen ihre Beförderungsleistungen
selbstverantwortlich und stehen
ihrem Fluggast gegenüber direkt ein. afrika-afrika-afrika übernimmt
für
Fehlleistungen für die Zubringung Deutschland – Kapstadt sowie
Kapstadt - Deutschland keine
Haftung.
Leistungs-
und Preisänderungen
Änderungen/Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig
werden, und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit die Änderungen/Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt des gebuchten Reiseaufenthaltes in Südafrika
nicht
beeinträchtig. Wir behalten uns das Recht vor, die
geplante Reiseroute vor oder während
der Reise völlig zu ändern, falls Umstände, die außerhalb des
Einflussbereiches von uns
liegen (z. B.: Krieg, Streik, Epidemien, innere Unruhen,
Naturkatastrophen, Zerstörung
von Unterkunftsstätten, höhere Gewalt) und zum Schutze des
Reisegastes
dienen.
afrika-afrika-afrika ist verpflichtet, Sie von nicht lediglich geringfügigen Leistungsänderungen
in Kenntnis
zu setzen; soweit dies vor der Reise möglich ist. Eine
Leistungsänderung
ist nicht
angezeigt, wenn es sich um die Umstellung einzelner Reisetage,
abweichend
vom vorgesehenen Reiseverlauf handelt, und die
Inhalte/Leistungen
gleich
bleiben oder durch gleichwertige Leistungen ersetzt werden.
Treten Leistungsänderungen
ein, die den
Gesamtzuschnitt des gebuchten Reiseaufenthaltes erheblich
verändern,
und nicht auf außergewöhnliche Umstände, im Sinne des
vorhergehenden
Abschnitts
zurückzuführen sind, sind Sie, sofern der Reiseaufenthalt noch
nicht begonnen
hat,
berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitergehende
rechtliche Ansprüche
bestehen
nicht. Der Rücktritt ist binnen einer Frist von 1 Woche (Eingang
der
Erklärung
beim Veranstalter) schriftlich dem Veranstalter mitzuteilen. Die
Frist beginnt
mit der
Mitteilung des Veranstalters an den Kunden über Art und Umfang
der Leistungsänderung.
Der
Veranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 10 % des Reisepreises
vornehmen,
wenn zwischen
Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und
sich die
Kosten nachweislich sowie unvorhersehbar erhöht haben. Bei
Preiserhöhungen
von mehr als
6 % können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Rücktritt des
Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Der Kunde
kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise
zurücktreten.
Maßgeblich
ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei K's
Special Tours.
Tritt der
Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er (ohne
ordnungsgemäßer schriftlichter
Kündigung)
die Reise nicht an, so kann K's Special Tours vom Kunden einen
Ersatzteilnehmer oder eine Entschädigung unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen
und des durch anderweitige Verwendung der Reise- und
Organisationsleistungen
gewöhnlich
möglichen Erwerbs verlangen. Diese richten sich
nach
folgenden Pauschalsätzen pro Teilnehmer, bei Rücktritt:
- bis zum 30.
Tag vor Reisebeginn bis zu 30 % des Reisepreises, mind. € 200,-
bzw.
€ 125,- bei
Einzelleistungen
- ab 29. Tag
vor Reisebeginn bis zu 60 % des Reisegrundpreises.
- ab 14. Tag
vor Reisebeginn bis zu 95 % des Reisepreises, wenn der Rücktritt
von
der Reise dem
Veranstalter nicht rechtzeitig vor Antritt der Reise schriftlich
bekannt
gegeben
wurde.
Bei
zusätzlich gebuchten Anschlussprogrammen, bei Individualreisen
und Einzelleistungen
können die
Stornogebühren die oben angegebenen Sätze übersteigen.
Umbuchungen
(Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, Abflugortes,
Reiseziels, der
Art der
Beförderung oder der Unterkunft), die auf Ihren Wunsch mit oder
nach Ab-
Schluss des
Reisevertrags erfolgen, können von K's Special Tours
entsprechend in
Rechnung
gestellt werden. Dabei sind folgende Gebühren von K's Special
Tours als
Richtlinie
anzusehen: Umbuchung auf ein geändertes Hin-/Rückflugsdatum: €
25, Umbuchung
auf einen
geänderten Abflugort: € 50, Änderung einer bestehenden Buchung
von
Einzelleistungen: € 40. Diese Sätze verstehen sich ohne Kosten
der jeweiligen
Leistung oder
anfallender Stornobeträge der Leistungsträger. Bis zum
Reisebeginn
kann der
Kunde, statt seiner eine dritte Person als Ersatzperson
benennen;
wobei K's
Special Tours widersprechen kann, wenn der Ersatzteilnehmer den
Erfordernissen
der Reise
nicht oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche
Anordnungen
entgegenstehen.
Sonderkosten
Alle
Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit
Änderungen des
vorhergesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden
liegenden Gründen
während der
Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit
Entstehung
sofort an den
jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten
gehören
z. B.
Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum
Abflug oder
zu
vorbereiteten Exkursionen und Programmpunkten entstehen.
Kündigung/Rücktritt durch K's Special Tours
- falls
Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von uns liegen,
dazu zwingen,
z. B.: Krieg,
Streik, innere Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, höhere
Gewalt.
Ergeben sich
diese Umstände nach Reisebeginn, so kann der Veranstalter
ebenfalls
vom Vertrag
zurücktreten. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet,
notwendige
Maßnahmen zu
treffen, insbesondere den Rücktransport des Kunden zum Flughafen
Kapstadt Int.
zu organisieren.
- wenn K's
Special Tours im Zusammenhang mit der Vereinbarung zulässiger
Leistungsänderungen
keine
Möglichkeit mehr sieht, die Reise ohne wesentliche Änderungen
des
Gesamtzuschnitts durchzuführen.
Bei Rücktritt
aus einem der genannten Gründe erhalten Sie, je nach
Vorhersehbarkeit
und Eintritt
des Ereignisses, bis spätestens 21 Tage vor oder bis zum
Reisebeginn
schriftlich
Bescheid und einbezahlte Beträge ohne Abzug zurück. Ein
weitergehender
Anspruch
besteht nicht.
- Während der
Reise: Wenn der Kunde die Durchführung ungeachtet einer
Abmahnung
des
Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig
verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Muss
K's Special
Tours unter diesen Bedingungen kündigen, so behalten wir den
Anspruch
auf den
Reisepreis. Bei Kündigung nach Antritt der Reise kann sich K's
Special Tours
auch durch
den Reiseleiter vertreten lassen.
Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie
innerhalb
eines Monats
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber
geltend
machen; jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus
unerlaubter
Handlung.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen,
wenn
Sie ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In
Ihrem eigenen
Interesse
sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre
reisevertraglichen
Ansprüche
verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage,
an dem
die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht,
so
ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
Ansprüche aus
unerlaubter Haftung verjähren in drei Jahren.
Eine
Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise,
gleich aus welchem
Rechtsgrund,
an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist
ausgeschlossen
deren
Geltendmachung im eigenen Namen.
Haftung
K's Special
Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Organisators
und Kaufmanns
für:
- die
gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die
Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern
wir nicht vor
Vertragsschluss eine Änderung der Inhalte/Preise erklärt haben,
jedoch
nicht für
Angaben die von anderen Veranstaltern an Sie weitergegebenen
Unterlagen.
- die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
K's Special Tours haftet nicht:
- für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen
vermittelt
werden.
- wenn ein
Reisegast durch grobe Fahrlässigkeit sich und die Gruppe in
Gefahr bringt;
etwaige
Körperschäden verursacht werden oder gar der Tod hierdurch
herbeigeführt
wird.
- wenn Sie
Ihrer Sorgfaltspflicht hinsichtlich des Abschlusses einer
Reisekrankenversicherung,
Reiserücktrittsversicherung nicht nachkommen.
Pass-, Visa-,
Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen
K's Special
Tours informiert mit der Anmeldebestätigung über oben genannte
Bestimmungen;
Sie sind
jedoch für die Einhaltung selbst verantwortlich. Alle Nachteile
aus
der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten
des Kunden, auch
wenn die
Vorschriften nach Buchung der Reise geändert werden sollten.
Bezüglich
der
Gesundheits- und Impfvorsorge in unseren Hinweisen verweisen wir
darauf, dass
es sich um
Empfehlungen handelt. Der Reiseteilnehmer muss nach Rücksprache
mit
seinem
Hausarzt in Eigenverantwortung über die jeweilige Prophylaxe
entscheiden.
Eine
Übernahme von Haftung ist K's Special Tours nicht anzulasten.
Abschließende
Bestimmungen und Gerichtsstand
Bei Buchung
von Selbstfahrertouren, ist der Selbstfahrer direkter
Vertragspartner
gegenüber dem
Fahrzeugvermieter. Bei Ansprüchen des Fahrzeugvermieters
gegenüber
dem
Selbstfahrer übernehmen wir keine Haftung. Die Vertragspartner
stehen
im
unmittelbaren Vertragsverhältnis zu einander.
Für Druck-
und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
Gerichtsstand
ist der Sitz von K's Special Tours bzw. deren anstatt weitere
Leistungserbringer.
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