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Anmeldung und Bestätigung.

Mit der Anmeldung, die schriftlich, erfolgen muß, bietet

der Reisegast afrika-afrika-afrika den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben verbindlich an.

Sie erfolgt durch Sie, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung

Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch

uns zustande. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung; sofern Sie nicht bereits bei

Anmeldung einen Computerausdruck erhalten, senden wir die Bestätigung schnellstmöglich zu.

Nur bei Leistungsänderung möglich: Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

Bezahlung

100 % Reisepreis, davon:

15 % des Reisepreises bzw. den ausgewiesenen Betrag auf der Anmeldebestätigung:

innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung.

65 % des Reisepreises: 15 Tage vor Reisebeginn.

20 % des Reisepreises: vor Ort in Südafrika,  zur Halbzeit der gesamten Reisedauer.

Ohne vollständige Begleichung der 80 % des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistung vor Ort in Südafrika bzw. bei Nichtbegleichung der restlichen 20 %, obliegt es afrika-afrika-afrika die Leistungsverpflichtung gemäßAuftragsbestätigung zu Ende zu führen.

Reiseprogramm und Leistungen

Die Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Inhalt der Anmeldebestätigung. Änderungen, mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Haftung - Flüge/Fluggesellschaften

Linien-/Fluggesellschaften erbringen ihre Beförderungsleistungen selbstverantwortlich und stehen ihrem Fluggast gegenüber direkt ein. afrika-afrika-afrika übernimmt für Fehlleistungen für die Zubringung Deutschland – Kapstadt sowie Kapstadt - Deutschland keine Haftung.

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen/Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss

notwendig werden, und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen/Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Reiseaufenthaltes in Südafrika nicht

beeinträchtig. Wir behalten uns  das Recht vor, die geplante Reiseroute vor oder während der Reise völlig zu ändern, falls Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von uns liegen (z. B.: Krieg, Streik, Epidemien, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkunftsstätten, höhere Gewalt) und zum Schutze des

Reisegastes dienen.

afrika-afrika-afrika ist verpflichtet, Sie von nicht lediglich geringfügigen Leistungsänderungen

in Kenntnis zu setzen; soweit dies vor der Reise möglich ist. Eine Leistungsänderung

ist nicht angezeigt, wenn es sich um die Umstellung einzelner Reisetage,

abweichend vom vorgesehenen Reiseverlauf handelt, und die Inhalte/Leistungen

gleich bleiben oder durch gleichwertige Leistungen ersetzt werden. Treten Leistungsänderungen

ein, die den Gesamtzuschnitt des gebuchten Reiseaufenthaltes erheblich

verändern, und nicht auf außergewöhnliche Umstände, im Sinne des vorhergehenden

Abschnitts zurückzuführen sind, sind Sie, sofern der Reiseaufenthalt noch nicht begonnen

hat, berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitergehende rechtliche Ansprüche

bestehen nicht. Der Rücktritt ist binnen einer Frist von 1 Woche (Eingang der

Erklärung beim Veranstalter) schriftlich dem Veranstalter mitzuteilen. Die Frist beginnt

mit der Mitteilung des Veranstalters an den Kunden über Art und Umfang der Leistungsänderung.

Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 10 % des Reisepreises vornehmen,

wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und

sich die Kosten nachweislich sowie unvorhersehbar erhöht haben. Bei Preiserhöhungen

von mehr als 6 % können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten.

Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei K's Special Tours.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er (ohne ordnungsgemäßer schriftlichter

Kündigung) die Reise nicht an, so kann K's Special Tours vom Kunden einen

Ersatzteilnehmer oder eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten

Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reise- und Organisationsleistungen

gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Diese richten sich

nach folgenden Pauschalsätzen pro Teilnehmer, bei Rücktritt:

- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn bis zu 30 % des Reisepreises, mind. € 200,- bzw.

€ 125,- bei Einzelleistungen

- ab 29. Tag vor Reisebeginn bis zu 60 % des Reisegrundpreises.

- ab 14. Tag vor Reisebeginn bis zu 95 % des Reisepreises, wenn der Rücktritt von

der Reise dem Veranstalter nicht rechtzeitig vor Antritt der Reise schriftlich bekannt

gegeben wurde.

Bei zusätzlich gebuchten Anschlussprogrammen, bei Individualreisen und Einzelleistungen

können die Stornogebühren die oben angegebenen Sätze übersteigen.

Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, Abflugortes, Reiseziels, der

Art der Beförderung oder der Unterkunft), die auf Ihren Wunsch mit oder nach Ab-

Schluss des Reisevertrags erfolgen, können von K's Special Tours entsprechend in

Rechnung gestellt werden. Dabei sind folgende Gebühren von K's Special Tours als

Richtlinie anzusehen: Umbuchung auf ein geändertes Hin-/Rückflugsdatum: € 25, Umbuchung

auf einen geänderten Abflugort: € 50, Änderung einer bestehenden Buchung

von Einzelleistungen: € 40. Diese Sätze verstehen sich ohne Kosten der jeweiligen

Leistung oder anfallender Stornobeträge der Leistungsträger. Bis zum Reisebeginn

kann der Kunde, statt seiner eine dritte Person als Ersatzperson benennen;

wobei K's Special Tours widersprechen kann, wenn der Ersatzteilnehmer den Erfordernissen

der Reise nicht oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche

Anordnungen entgegenstehen.

Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des

vorhergesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen

während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung

sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören

z. B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder

zu vorbereiteten Exkursionen und Programmpunkten entstehen.

Kündigung/Rücktritt durch K's Special Tours

- falls Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von uns liegen, dazu zwingen,

z. B.: Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, höhere Gewalt.

Ergeben sich diese Umstände nach Reisebeginn, so kann der Veranstalter ebenfalls

vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, notwendige

Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Rücktransport des Kunden zum Flughafen

Kapstadt Int. zu organisieren.

- wenn K's Special Tours im Zusammenhang mit der Vereinbarung zulässiger Leistungsänderungen

keine Möglichkeit mehr sieht, die Reise ohne wesentliche Änderungen

des Gesamtzuschnitts durchzuführen.

Bei Rücktritt aus einem der genannten Gründe erhalten Sie, je nach Vorhersehbarkeit

und Eintritt des Ereignisses, bis spätestens 21 Tage vor oder bis zum Reisebeginn

schriftlich Bescheid und einbezahlte Beträge ohne Abzug zurück. Ein weitergehender

Anspruch besteht nicht.

- Während der Reise: Wenn der Kunde die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung

des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig

verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Muss

K's Special Tours unter diesen Bedingungen kündigen, so behalten wir den Anspruch

auf den Reisepreis. Bei Kündigung nach Antritt der Reise kann sich K's Special Tours

auch durch den Reiseleiter vertreten lassen.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb

eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber

geltend machen; jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter

Handlung. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn

Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen

Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen

Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem

die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so

ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

Ansprüche aus unerlaubter Haftung verjähren in drei Jahren.

Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem

Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen

deren Geltendmachung im eigenen Namen.

Haftung

K's Special Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Organisators

und Kaufmanns für:

- die gewissenhafte Reisevorbereitung;

- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

- die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen, sofern

wir nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Inhalte/Preise erklärt haben, jedoch

nicht für Angaben die von anderen Veranstaltern an Sie weitergegebenen Unterlagen.

- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

K's Special Tours haftet nicht:

- für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen

vermittelt werden.

- wenn ein Reisegast durch grobe Fahrlässigkeit sich und die Gruppe in Gefahr bringt;

etwaige Körperschäden verursacht werden oder gar der Tod hierdurch herbeigeführt

wird.

- wenn Sie Ihrer Sorgfaltspflicht hinsichtlich des Abschlusses einer Reisekrankenversicherung,

Reiserücktrittsversicherung nicht nachkommen.

Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen

K's Special Tours informiert mit der Anmeldebestätigung über oben genannte Bestimmungen;

Sie sind jedoch für die Einhaltung selbst verantwortlich. Alle Nachteile aus

der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch

wenn die Vorschriften nach Buchung der Reise geändert werden sollten. Bezüglich

der Gesundheits- und Impfvorsorge in unseren Hinweisen verweisen wir darauf, dass

es sich um Empfehlungen handelt. Der Reiseteilnehmer muss nach Rücksprache mit

seinem Hausarzt in Eigenverantwortung über die jeweilige Prophylaxe entscheiden.

Eine Übernahme von Haftung ist K's Special Tours nicht anzulasten.

Abschließende Bestimmungen und Gerichtsstand

Bei Buchung von Selbstfahrertouren, ist der Selbstfahrer direkter Vertragspartner

gegenüber dem Fahrzeugvermieter. Bei Ansprüchen des Fahrzeugvermieters gegenüber

dem Selbstfahrer übernehmen wir keine Haftung. Die Vertragspartner stehen

im unmittelbaren Vertragsverhältnis zu einander.

Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

Gerichtsstand ist der Sitz von K's Special Tours bzw. deren anstatt weitere Leistungserbringer.

 

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